Hebammenhilfe


Hebammenhilfe beinhaltet Beratung, Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft, Vorsorge, Hilfeleistungen in der Schwangerschaft, Geburtshilfe, in der Zeit des Wochenbettes bis zum Ende der Stillzeit. Hebammen arbeiten auf Grundlage des Hebammengesetzes und der Berufsordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Kosten für die Inanspruchnahme von Hebammenhilfe übernimmt die Krankenkasse. Hebammen rechnen nach der Hebammen-Gebührenverordnung ab.

Als Privat-Versicherte sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen inwieweit diese Hebammenhilfe erstattet.

Die Schweigepflicht in der Hebammenarbeit steht für uns an erster Stelle.